1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Seminare, Workshops und Weiterbildungsangebote der Blickfang Akademie, nachfolgend „Akademie“ genannt.
2. Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern, soweit die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen anwendbar sind.
3. Ergänzend gelten die jeweilige Schulungsbeschreibung, die mitgeteilten Preise, der vereinbarte Schulungstermin und die individuellen Buchungsbedingungen.
1. Jede Person, die eine Schulung bei der Blickfang Akademie verbindlich buchen möchte, erhält von der Akademie ein entsprechendes Anmeldeformular.
2. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen. Erforderlich sind insbesondere der vollständige Name, die Anschrift, die Kontaktdaten sowie die Angaben zur gewünschten Schulung und zum Schulungstermin.
3. Im Anmeldeformular befindet sich ein gesondertes Bestätigungsfeld, mit dem die anmeldende Person ausdrücklich erklärt, die ausgewählte Schulung verbindlich buchen zu wollen. Dieses Feld ist aktiv anzukreuzen.
4. Vor der verbindlichen Anmeldung werden der anmeldenden Person die wesentlichen Informationen zur Schulung, insbesondere Schulungsinhalt, Termin, Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen und diese AGB, zugänglich gemacht. Die AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden.
5. Mit der Rücksendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars einschließlich der ausdrücklichen Bestätigung der verbindlichen Buchung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Schulungsvertrags ab.
6. Der Schulungsvertrag kommt zustande, sobald die Blickfang Akademie dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt insbesondere durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung oder durch die Rechnungsstellung nach Prüfung der Anmeldung.
7. Nach Zustandekommen des Schulungsvertrags erstellt die Akademie die Rechnung über die vereinbarte Schulungsgebühr. Die Rechnung dient der Abrechnung der gebuchten Schulung und ist nicht zwingend Voraussetzung für den Vertragsschluss.
8. Die anmeldende Person ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Angaben im Anmeldeformular vollständig und richtig sind. Änderungen der Kontaktdaten sind der Akademie unverzüglich mitzuteilen.
9. Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
1. Es gelten die für die jeweilige Schulung vor Vertragsschluss mitgeteilten Preise. Der Gesamtpreis sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten werden transparent ausgewiesen.
2. Die Schulungsgebühr ist grundsätzlich in zwei Raten zu entrichten:
• Erste Rate: 50 % der gesamten Schulungsgebühr. Diese Rate wird nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
• Zweite Rate: 50 % der gesamten Schulungsgebühr. Diese Rate ist spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Schulungsbeginn fällig.
3. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor Schulungsbeginn erfolgen, ist grundsätzlich die gesamte Schulungsgebühr nach Rechnungsstellung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
4. Maßgeblich für die Zahlung sind die in der Rechnung angegebenen Zahlungsdaten und Fälligkeitstermine.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Akademie kann im gesetzlich zulässigen Umfang Mahnkosten, Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen.
6. Die Zahlungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die teilnehmende Person die Schulung tatsächlich besucht. Bei Widerruf, wirksamer Vertragsbeendigung oder sonstigen gesetzlichen Einwendungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sowie die wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
1. Kann eine teilnehmende Person an einer gebuchten Schulung nicht teilnehmen, muss sie die Akademie unverzüglich in Textform informieren, beispielsweise per E-Mail.
2. Eine Stornierung nach Vertragsschluss kann Kosten verursachen. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und einer gegebenenfalls wirksam vereinbarten Stornierungsregelung.
3. Die Akademie kann im gesetzlich zulässigen Umfang Ersatz für einen nachweislich entstandenen Schaden verlangen. Dabei werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Schulungsplatzes entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
4. Soweit eine wirksam vereinbarte Stornierungspauschale gilt, bleibt der teilnehmenden Person ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf einen berechtigten Entschädigungsanspruch angerechnet. Ein Anspruch auf vollständige Erstattung oder ein Recht zum vollständigen Einbehalt der Anzahlung besteht nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.
6. Gesetzliche Widerrufsrechte, zwingende Kündigungsrechte und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
1. Kann eine teilnehmende Person an einer gebuchten Schulung nicht teilnehmen, kann sie selbstständig eine geeignete Ersatzperson suchen, die den Schulungsplatz übernehmen möchte.
2. Die Übernahme ist vorab mit der Akademie abzustimmen. Die Akademie darf prüfen, ob die Ersatzperson die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Teilnahme keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen.
3. Die ursprüngliche teilnehmende Person und die Ersatzperson sind für ihre privaten Vereinbarungen, insbesondere für eine gegebenenfalls vereinbarte Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, selbst verantwortlich. Die Akademie ist nicht verpflichtet, solche Zahlungen abzuwickeln.
4. Eine Übertragung des Schulungsplatzes allein führt nicht automatisch zu einer Übertragung sämtlicher vertraglicher Rechte und Pflichten. Eine Übernahme des Schulungsvertrags einschließlich der Zahlungspflichten bedarf einer entsprechenden Vereinbarung mit der Akademie.
5. Die Akademie übernimmt keine Verantwortung für Streitigkeiten aus privaten Vereinbarungen zwischen der ursprünglichen teilnehmenden Person und der Ersatzperson. Die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Akademie bleiben hiervon unberührt.
1. Eine Umbuchung auf einen anderen Schulungstermin ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Akademie möglich.
2. Umbuchungswünsche werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Plätze und der organisatorischen Möglichkeiten geprüft. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nur, soweit er gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.
3. Etwaige Umbuchungsgebühren werden vor der Umbuchung transparent mitgeteilt und nur erhoben, soweit hierfür eine wirksame Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage besteht.
4. Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer bestätigten Umbuchung nach der getroffenen Vereinbarung berücksichtigt.
§ 7 Nichterscheinen und verspätete Teilnahme
1. Erscheint eine teilnehmende Person ohne vorherige Mitteilung nicht zur Schulung oder nimmt sie nur teilweise teil, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf Rückerstattung der Schulungsgebühr oder auf einen Ersatztermin.
2. Eine etwaige Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wirksam vereinbarten Stornierungsregelungen.
3. Die Teilnehmenden sind für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Bei erheblicher Verspätung kann die Teilnahme eingeschränkt werden, sofern dies aus sachlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen gerechtfertigt ist.
1. Die Akademie kann eine Schulung aus einem wichtigen Grund absagen oder verschieben. Ein solcher Grund kann insbesondere eine unerwartete Erkrankung der Schulungsleitung, höhere Gewalt oder eine erhebliche Störung der Durchführung sein.
2. Im Fall einer Absage informiert die Akademie die angemeldeten Personen so früh wie möglich.
3. Soweit möglich, kann ein Ersatztermin angeboten werden. Eine Verlegung auf einen anderen Termin erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte der Teilnehmenden.
4. Kann die vereinbarte Schulung nicht durchgeführt werden und kommt keine geeignete Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
1. Die Inhalte, Dauer und wesentlichen Voraussetzungen einer Schulung ergeben sich aus der jeweiligen Schulungsbeschreibung und den individuellen Buchungsinformationen.
2. Die Akademie kann den Ablauf oder einzelne Unterrichtsmaterialien in angemessenem Umfang anpassen, sofern der vereinbarte Gesamtcharakter und die wesentlichen Inhalte der Schulung nicht beeinträchtigt werden.
3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Schulungsleitung zu folgen sowie geltende Hygiene-, Sicherheits- und Hausregeln einzuhalten.
4. Bei praktischen Übungen sind die vorgegebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zu beachten. Für die sichere Durchführung relevante Informationen, beispielsweise zu bekannten Allergien bei einer Produktanwendung, sollen der Akademie vor der betreffenden Übung mitgeteilt werden, soweit dies erforderlich ist.
5. Bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln kann die Akademie eine Person von einzelnen Übungen oder der weiteren Teilnahme ausschließen, sofern dies sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
1. Die von der Akademie bereitgestellten Skripte, Präsentationen, Bilder, Videos und sonstigen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Die Materialien dürfen für den persönlichen Lern- und beruflichen Gebrauch der teilnehmenden Person verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung ist nur zulässig, soweit eine gesetzliche Erlaubnis besteht oder die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaberin vorliegt.
3. Foto-, Video- und Tonaufnahmen während einer Schulung sind nur mit vorheriger Zustimmung der Akademie und gegebenenfalls der betroffenen Personen zulässig.
4. Die Akademie veröffentlicht Fotos oder Videos, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage und gegebenenfalls einer gesonderten Einwilligung.
1. Nach erfolgreicher Teilnahme kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, sofern dies für die jeweilige Schulung vorgesehen ist.
2. Die Akademie vermittelt die in der Schulungsbeschreibung angegebenen Inhalte. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl zukünftiger Kundinnen und Kunden oder ein bestimmtes Einkommen wird nicht garantiert.
3. Besondere Voraussetzungen für Zertifikate, praktische Prüfungen oder weiterführende Qualifikationen werden vor der Buchung in der jeweiligen Schulungsbeschreibung bekannt gegeben.
§ 12 Haftung
1. Die Akademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Akademie im gesetzlich zulässigen Umfang für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
3. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
1. Die Akademie verarbeitet die im Anmeldeformular angegebenen personenbezogenen Daten, soweit dies für die Bearbeitung der Anmeldung, den Abschluss und die Durchführung des Schulungsvertrags, die Rechnungsstellung sowie die Organisation der Schulung erforderlich ist.
2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Akademie.
1. Bei Buchungen durch Verbraucherinnen und Verbraucher kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
2. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, hängt von den Umständen des jeweiligen Vertrags und der Art der angebotenen Leistung ab.
3. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhalten die Teilnehmenden die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular rechtzeitig vor Vertragsschluss.
4. Diese AGB schränken gesetzliche Widerrufsrechte nicht ein. Soweit gesetzlich erforderlich, werden gesonderte Erklärungen eingeholt, wenn eine Dienstleistung bereits während einer laufenden Widerrufsfrist beginnen soll.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherverträgen bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Verbraucherin oder des Verbrauchers unberührt, soweit diese anwendbar sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Akademie und den Teilnehmenden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie wirksam getroffen wurden.
Stand: Oktober 2026
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